Scrypa Verwaltung
Forschung & Evidenz.
Kommunale Verwaltung dokumentiert nicht, weil ein Formular es verlangt, sondern weil der Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln ist und die Begründung später tragen muss. Genau diese Texte entstehen aber zwischen zwei Terminen, im Außendienst und am Ende eines langen Tages. Scrypa Verwaltung setzt dort an, im Moment nach dem Termin.
Am Verfahren entlang gebaut
Vermerk, Ortstermin und Anhörung folgen den Punkten, die das Verwaltungsverfahrensgesetz kennt: Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen nach § 24, Gelegenheit zur Äußerung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen nach § 28 und die tragenden Gründe nach § 39. Die Vorlagen sind daran ausgerichtet, nicht an einem freien Diktat.
Mit Ämtern erprobt
Begriffe, Felder und Vorlagen entstehen im Austausch mit Bauaufsicht, Ordnungsamt und Bürgerbüro. In Pilotbegleitungen prüfen wir gemeinsam mit Amtsleitung, Datenschutzbeauftragten und Personalrat, ob die Einträge einer Akteneinsicht und einem Widerspruchsverfahren standhalten.
Messbar entlastet
In Pilotprojekten erheben wir, wie viel Vorgangsdokumentation nach Dienstschluss entsteht, wie vollständig ein Vermerk nach einem Ortstermin ist und wie schnell er nach dem Termin im Fachverfahren liegt. Ziel ist mehr Zeit für den Sachverhalt, transparent gemessen statt behauptet.
Angaben zu Wirkung und Studienlage sind illustrativ bzw. branchenstudien-basiert. Kooperationen werden als angestrebt gekennzeichnet, keine bestehende Zusammenarbeit behauptet.