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Besonderes Vorkommnis und Meldung nach § 47 SGB VIII

Meldepflichtiges Ereignis unverzüglich und vollständig festhalten

Aufnahme läuft REC

Besonderes Vorkommnis in der Wohngruppe, ein Jugendlicher ist gestern um 22 Uhr nicht zurückgekehrt und heute um 7 Uhr wieder da, die Polizei war informiert, das Gespräch mit ihm ist geführt, die Meldung an die Aufsichtsbehörde geht heute raus.

Strukturiert übertragen

  • EreignisAbgängigkeit ab 22 Uhr, Rückkehr am Folgetag um 7 Uhr
  • SofortmaßnahmenPolizei informiert, Gespräch mit dem Jugendlichen geführt
  • MeldungMeldung an die Aufsichtsbehörde noch am selben Tag
Im Jugendhilfe-Fachverfahren

So einfach

Sie sprechen, Scrypa Sozial strukturiert Besonderes Vorkommnis und Meldung nach § 47 SGB VIII und überträgt es direkt in Ihr Jugendhilfe-Fachverfahren.

Scrypa Sozial kennt die Dokumentarten der Kinder- und Jugendhilfe, vom Gesprächsvermerk über den Hilfeplan bis zum Sachbericht, und legt das Gesprochene in genau die Felder Ihres Fachverfahrens. Ein Allzweck-Diktiergerät kennt weder Hilfeplanung noch Meldepflicht.

Besonderes Vorkommnis und Meldung nach § 47 SGB VIII, einfach eingesprochen.