Besonderes Vorkommnis und Meldung nach § 47 SGB VIII
Meldepflichtiges Ereignis unverzüglich und vollständig festhalten
„Besonderes Vorkommnis in der Wohngruppe, ein Jugendlicher ist gestern um 22 Uhr nicht zurückgekehrt und heute um 7 Uhr wieder da, die Polizei war informiert, das Gespräch mit ihm ist geführt, die Meldung an die Aufsichtsbehörde geht heute raus.“
Strukturiert übertragen
- EreignisAbgängigkeit ab 22 Uhr, Rückkehr am Folgetag um 7 Uhr
- SofortmaßnahmenPolizei informiert, Gespräch mit dem Jugendlichen geführt
- MeldungMeldung an die Aufsichtsbehörde noch am selben Tag
So einfach
Sie sprechen, Scrypa Sozial strukturiert Besonderes Vorkommnis und Meldung nach § 47 SGB VIII und überträgt es direkt in Ihr Jugendhilfe-Fachverfahren.
Scrypa Sozial kennt die Dokumentarten der Kinder- und Jugendhilfe, vom Gesprächsvermerk über den Hilfeplan bis zum Sachbericht, und legt das Gesprochene in genau die Felder Ihres Fachverfahrens. Ein Allzweck-Diktiergerät kennt weder Hilfeplanung noch Meldepflicht.
Weitere Angebote für Sozial
Gesprächsvermerk und Kontaktdokumentation
Kontakt, Beobachtung und Vereinbarung direkt nach dem Termin
AnsehenHilfeplan und Hilfeplangespräch
Bedarf, Art der Hilfe und notwendige Leistungen aus dem Gespräch
AnsehenGefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII
Anhaltspunkte, Eindruck vom Kind und Ergebnis der Fachkräfte festhalten
AnsehenEntwicklungs- und Sachbericht
Bericht des freien Trägers an das Jugendamt aus dem Verlauf heraus
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